In den letzten Jahren haben die Themen Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung in der Geschäftswelt zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Diskussion über Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien, kurz ESG (Environmental, Social, Governance), hat sich zu einem zentralen Thema in der Unternehmensführung entwickelt. Im Jahr 2024 trat ein bedeutendes neues ESG-Gesetz in Kraft, das Unternehmen in der Europäischen Union dazu verpflichtet, ihre ESG-Praktiken transparenter zu gestalten und entsprechende Berichte zu veröffentlichen. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick auf dieses Gesetz, seine Auswirkungen und was Unternehmen beachten müssen.

Was ist das ESG-Gesetz?

Das ESG-Gesetz, offiziell bekannt als die EU-Richtlinie über die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen durch Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Ziel dieser Richtlinie ist es, die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen in Bezug auf ihre Umwelt- und Sozialpraktiken zu erhöhen und somit die nachhaltige Entwicklung in der EU zu fördern. Die ESG-Berichterstattung trägt somit direkt zur Umsetzung des Green Deals bei.

Die wichtigsten Punkte des ESG-Gesetzes

Erweiterte Berichterstattungspflichten
Unternehmen müssen detaillierte Informationen zu ihren ESG-Praktiken bereitstellen. Dies umfasst nicht nur Umwelt- und Sozialaspekte, sondern auch Fragen der Unternehmensführung. Die Berichte müssen einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Risiken und Chancen bieten, die mit den ESG-Themen verbunden sind.

Einheitliche Berichtsvorgaben
Um die Vergleichbarkeit und Konsistenz der Berichterstattung zu gewährleisten, führt das Gesetz standardisierte Berichtsvorgaben ein. Unternehmen müssen nun bestimmten Rahmenwerken folgen, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) entwickelt werden.

Erweiterter Anwendungsbereich
Das Gesetz gilt für eine breitere Gruppe von Unternehmen, einschließlich großer Unternehmen und börsennotierter Mittelständler. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sind betroffen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten oder in bestimmten Sektoren tätig sind.

Verpflichtende Prüfungen
Die Berichterstattung muss durch unabhängige Dritte geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Angaben korrekt und zuverlässig sind. Dies soll die Glaubwürdigkeit der ESG-Berichte erhöhen und das Vertrauen der Investoren und Verbraucher stärken.

Integration in den Jahresabschluss
Die ESG-Berichterstattung muss künftig als integraler Bestandteil des Jahresabschlusses erfolgen. Dies bedeutet, dass Unternehmen ESG-Themen nicht mehr isoliert behandeln, sondern sie im Kontext ihrer finanziellen Lage und Performance darstellen müssen.

Anwendung nach Art. 5 CSRD ist dies wie folgt vorgesehen

  • Bereits 2024 werden die neuen Berichtserstattungserfordernisse von den schon bislang nach den §289b und §315b HGB verpflichteten großen kapitalmarktorientierten Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitenden anzuwenden sein.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2025 haben alle großen Kapital- und denen über §264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften in der EU Daten über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschen und den Planeten und alle Nachhaltigkeitsrisiken, denen sie ausgesetzt sind, o1enzulegen. Dies gilt auch für alle konzernrechnungslegunspflichtigen Mutterunternehmen für den Konzernlagebericht.
  • Ab 2026 sind dann auch kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet.

Auswirkungen auf Unternehmen

Das neue ESG-Gesetz bringt sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Unternehmen mit sich:

Herausforderungen:
Die Umsetzung der neuen Anforderungen erfordert erhebliche Anstrengungen in Bezug auf Datenerfassung, -analyse und -berichterstattung. Unternehmen müssen möglicherweise neue Systeme und Prozesse einführen und ihre internen Kontrollmechanismen anpassen. Zudem kann der erhöhte Prüfaufwand zusätzliche Kosten verursachen.

Chancen:
Durch die Einhaltung des ESG-Gesetzes können Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsstrategie stärken und sich als verantwortungsvolle Akteure positionieren. Dies kann zu einem Wettbewerbsvorteil führen, da immer mehr Investoren und Verbraucher auf nachhaltige und sozial verantwortliche Unternehmen achten. Zudem kann eine proaktive ESG-Strategie das Risiko von Reputationsschäden und regulatorischen Strafen minimieren.

Was sollten Unternehmen tun?

Analyse der Anforderungen
Unternehmen sollten sich eingehend mit den neuen Anforderungen des ESG-Gesetzes vertraut machen und deren Auswirkungen auf ihre spezifische Situation bewerten.

Datenmanagement verbessern
Die Qualität und Transparenz der ESG-Daten ist entscheidend. Unternehmen sollten ihre Datenerfassungs- und -managementsysteme überprüfen und gegebenenfalls verbessern.

Berichtserstattungssysteme anpassen
Es ist wichtig, die Berichterstattungssysteme an die neuen Vorschriften anzupassen und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig erfasst werden.

Schulung und Sensibilisierung
Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte zu ESG-Themen können helfen, ein besseres Verständnis für die Anforderungen und deren Umsetzung zu scha1en.

Externe Beratung und Prüfung
Die Unterstützung durch externe Berater und Prüfer kann helfen, die Berichterstattung auf den neuesten Stand zu bringen und sicherzustellen, dass alle Vorgaben erfüllt werden.

Fazit

Das neue ESG-Gesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch bedeutende Chancen zur Stärkung der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie. Durch die rechtzeitige Anpassung an die neuen Anforderungen und die Integration von ESG-Kriterien in die Unternehmensstrategie können nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllt, sondern auch ein langfristiger Erfolg gesichert werden. Der Weg zu mehr Transparenz und Verantwortung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Schritt in die Zukunft der nachhaltigen Unternehmensführung.

becon Blog

Weitere Artikel zu diesem Thema

Kontakt

Kontaktieren Sie uns!
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Sie haben Fragen oder stehen vor einer besonderen Herausforderung? Unser engagiertes Team steht Ihnen für eine unverbindliche Beratung gerne zur Verfügung.