Künstliche Intelligenz (KI) verändert unsere Gesellschaft und Wirtschaft in rasantem Tempo. Smarte Assistenten, automatisierte Geschäftsprozesse und intelligente Datenanalysen steigern Effizienz und Produktivität. Doch mit diesen Möglichkeiten gehen auch neue Risiken einher – insbesondere für Datenschutz, Sicherheit und Grundrechte.
Um klare Leitlinien für den Einsatz von KI zu schaffen, hat die Europäische Union mit dem AI Act die weltweit erste umfassende KI-Verordnung verabschiedet. Diese reguliert den Einsatz von KI auf Basis eines risikobasierten Ansatzes, um Innovation und Sicherheit in Einklang zu bringen.
Was regelt die EU-KI-Verordnung?
Die Verordnung unterscheidet zwischen vier Risikoklassen:
Unannehmbares Risiko – Verbotene Anwendungen
KI-Systeme, die eine Gefahr für Grundrechte darstellen, sind untersagt. Dazu zählen:
• KI-gestützte Beeinflussung des menschlichen Verhaltens
• Emotionserkennung am Arbeitsplatz
• Gesichtserkennung aus Internet- oder Überwachungsbildern zur Datenbankerstellung
Hohes Risiko – Streng regulierte Anwendungen
KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie Gesundheitswesen, Strafverfolgung oder Finanzwesen unterliegen strengen Auflagen und müssen hohe Sicherheits- und Transparenzstandards erfüllen.
Begrenztes Risiko – Transparenzpflichten für Nutzer
KI-Systeme, die mit Menschen interagieren (z. B. Chatbots oder Deepfakes), müssen klar als KI erkennbar sein, um Transparenz zu gewährleisten.
Minimales Risiko – Weitgehend unregulierte Anwendungen
Die meisten KI-gestützten Lösungen, darunter viele Smart-Home-Anwendungen oder automatisierte Kundenservices, fallen in diese Kategorie und unterliegen kaum Einschränkungen.
Ab wann gilt die EU-KI-Verordnung?
Bereits seit dem 2. Februar 2025 werden die Kapitel I (Allgemeine Bestimmungen) und II (Verbotene Praktiken im KI-Bereich) der KI-VO anwendbar (Satz 3 lit. a)).
- Gemäß Artikel 56 KI-VO müssen die Praxisleitfäden spätestens am 2. Mai 2025 fertig sein.
- Ab dem 2. August 2025 gelten:
- die Kapitel III Abschnitt 4 (Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen),
- Kapitel V (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck),
- Kapitel VII (Governance)
- und Kapitel XII (Sanktionen)
- sowie Art. 78 (Vertraulichkeit) gelten (Satz 3 lit. b)), mit Ausnahme des Art. 101 (Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck).
- Erst ab dem 2. August 2027 werden Art. 6 Abs. 1 (Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme) und die entsprechenden Pflichten nach der KI-VO anwendbar.
Welche Herausforderungen und Chancen ergeben sich für Unternehmen?
Für Unternehmen bedeutet die Verordnung, dass sie ihre KI-gestützten Prozesse sorgfältig prüfen und gegebenenfalls anpassen müssen. Besonders in den Bereichen IT-Sicherheit, Datenschutz, Compliance und Automatisierung ergeben sich neue Anforderungen – aber auch Chancen.
Service & Operations Management
KI-gestützte IT- und Geschäftsprozesse müssen nicht nur effizient, sondern auch regelkonform gestaltet werden. Die becon GmbH unterstützt Unternehmen dabei, ihre KI-Anwendungen sicher in bestehende Service-Management- und IT-Operations-Lösungen zu integrieren. Dies betrifft insbesondere automatisierte Workflows, smarte Ticket-Systeme und KI-gestützte IT-Prozesse, die auf Basis der neuen Regulierung angepasst werden müssen.
Security & Compliance
Die Anforderungen an Datenschutz und KI-Sicherheit steigen erheblich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme keine verbotenen oder hochriskanten KI-Funktionen enthalten. Die Security-Lösungen der becon GmbH helfen dabei, Risiken zu minimieren, Compliance-Vorgaben zu erfüllen und bestehende Sicherheitsarchitekturen KI-ready zu machen.
Automatisierung & Integration
KI entfaltet ihr volles Potenzial erst, wenn sie intelligent in bestehende Systeme eingebunden wird. becon bietet Integrationslösungen, um KI sicher und effizient in Service-Management-Plattformen, IT-Betriebssysteme und digitale Unternehmensprozesse zu integrieren. Dies umfasst z. B. automatisierte Entscheidungsprozesse, Chatbot-Lösungen oder intelligente Analysesysteme.
Fazit: Jetzt handeln und Wettbewerbsvorteile sichern
Die EU-KI-Verordnung schafft klare Regeln für den verantwortungsvollen Einsatz von KI. Unternehmen, die frühzeitig die Weichen stellen, können nicht nur Rechtsrisiken vermeiden, sondern sich auch einen Wettbewerbsvorteil sichern.
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Mehr Informationen zur weltweit ersten umfassenden gesetzlichen Regelung für Künstliche Intelligenz findet ihr bei der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1683
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